Heike Hiestermann Bestattungen

Wir begleiten Sie

Todesfall - was ist zu tun?

Was Angehörige in einem Sterbefall wissen sollten.

Ganz gleich ob sich das Ableben eines Menschen bereits abgezeichnet hat oder die Person mitten aus dem Leben gerissen wurde - ein Todesfall ist immer mit einer besonderen seelischen Belastung verbunden.

Wer vom Tod eines Angehörigen oder engen Freundes erfährt kann sich nur schwer vorstellen, dass neben der Trauer auch noch Formalitäten erledigt werden müssen. Neben akuten Dingen, wie der Feststellung des Todes oder der Überführung des Leichnams warten Erledigungen auf die Hinterbliebenen. Damit Sie den Überblick wahren, haben wir Ihnen auf dieser Seite eine Checkliste zusammengestellt.

Sind Sie in diesem Augenblick von einem Todesfall betroffen und fragen sich, was getan werden muss? Als individuelle Hamburger Bestatterin stehe ich Ihnen gern in diesen schweren Stunden Ihres Lebens zur Seite und begleite Sie persönlich durch den Prozess, damit Sie Ihrer Trauer einen Raum geben können.

Wir sind 24 Stunden persönlich für Sie erreichbar: Telefon 040 / 6000 3226

Diese Checkliste soll Ihnen als Stütze und Anhaltspunkt in einem Todesfall dienen. Natürlich kann diese Seite nicht alle Fragen beantworten, was in einem Sterbefall zu tun ist, gern sind wir persönlich für Sie da.

  • Feststellung des Todes

    Tritt der Todesfall zu Hause ein, verständigen Sie bitte unverzüglich den Hausarzt. Ist dieser nicht zu erreichen, oder der Sterbefall ist unterwegs eingetroffen, rufen Sie einen Notarzt. Dieser wird den Tod und bei Erfordernis die Todesursache feststellen und einen Totenschein ausstellen. Diesen Totenschein benötigen Sie im Nachgang um beim Standesamt die Sterbeurkunde zu erhalten.

    Ist der Todesfall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung eingetreten, erledigt diese alle notwendigen Formalitäten und stellt den Totenschein aus.

    Im Falle eines Todes während der Arbeitszeit (dies beinhaltet auch einen Wegunfall) sind zusätzlich Polizei und Berufsgenossenschaft durch den Arbeitgeber zu informieren.

    Bitte bedenken Sie, dass bei unklarer Todesursache die Polizei eingeschaltet werden sollte.

  • Überführung des Leichnams

    Rufen Sie bitte nach Ausstellung des Totenscheins unser Bestattungsinstitut an. Wir sind 24 Stunden an jedem Tag im Jahr für Sie da. Sie erreichen uns unter der Hamburger Telefonnummer 040 / 6000 3226. Gemeinsam stimmen wir mit Ihnen die weiteren Schritte ab. Die Überführung des Leichnams muss nicht sofort geschehen. Bei optimalen Gegebenheiten kann der Leichnam bis zu 36 Stunden bei Ihnen

    bleiben. Als persönliche und unabhängige Bestatterin stimme ich mit Ihnen individuell den Zeitpunkt der Überführung ab.

  • Sterbeurkunde beantragen

    Spätestens am nächsten Werktag muss der Tod dem örtlichen Standesamt gemeldet und eine Todesurkunde ausgestellt werden. Folgende Dokumente der verstorbenen Person sind dafür erforderlich:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Totenschein
    • bei Verheirateten: Heiratsurkunde / Familienbuch
    • bei Ledigen und Minderjährigen: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde der Eltern/Stammbuch (sofern ab 1958 geboren)
    • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • bei Verwitweten: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
    • bei Bezug von Kriegsrente: letzter Rentenbescheid
    • sollte bereits eine Grabstelle vorhanden sein: der Grabbrief

    Als Ihre Bestatterin in Hamburg erledige ich diese Formalitäten gern für Sie, damit Sie sich auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren können. Sollten Sie es bevorzugen, das Standesamt selbst aufzusuchen, empfehlen wir Ihnen 7-10 Sterbeurkunden ausstellen zu lassen, da Sie diese auch für andere Behörden wie beispielsweise dem Finanzamt oder Institutionen wie Versicherungen benötigen werden.

  • Information an Angehörige, Freunde und ggf. Arbeitgeber

    Informieren Sie zeitnah das persönliche Umfeld des Verstorbenen und stimmen Sie sich mit dem engsten Kreis ab, wer welche Aufgaben übernehmen kann.

    Dieser Schritt ist kein leichtes Unterfangen und Selbstfürsorge sollte hier nicht zu kurz kommen. Informieren Sie daher auch Ihr Umfeld, welches nichts mit dem Verlust zu tun hat. Die meisten Arbeitgeber gestatten Ihnen in diesem Fall auch einige Tage Sonderurlaub.

    War der Verstorbene noch im Arbeitsleben, ist auch sein Arbeitgeber über dessen Tod zu unterrichten. Je nach Konstellation steht Ihnen unter Umständen eine Hinterbliebenenversorgung zu. Das Personalbüro des Arbeitgebers wird Ihnen die notwendigen Dokumente, wie eine Steuerbescheinigung und einen Nachweis über die eingezahlten Rentenleistungen, ausstellen.

  • Bestattung vorbereiten

    Wir kommen gern zu Ihnen oder empfangen Sie in unseren Räumlichkeiten und sprechen mit Ihnen die gewünschte Bestattung ab. Für uns sind diese Beratungstermine sehr persönliche und ausführliche Treffen. Unser Ansatz ist es, Sie individuell durch den Prozess zu begleiten, denn jedes Leben verdient es in Ehren gehalten zu werden. Wir begleiten Sie nicht nur bis zur Bestattung, sondern bewältigen auch gemeinsam mit Ihnen Ihre Trauer, so lange wie nötig. Wir wollen Ihnen eine Stütze sein und sie sollen sich bei uns gut aufgehoben fühlen.

    Sie helfen uns, wenn Sie neben den erforderlichen Dokumenten für die Sterbeurkunde auch folgende Unterlagen parat haben:

    • Name der Krankenkasse, wenn möglich Krankenkassenkarte
    • 17-stellige Rentennummer(n), diese findet sich auch auf Kontoauszügen
    • Namen und Telefonnummern von Firmen, Vereinen usw., die Sterbegelder gewähren
    • ggf. Lebens-bzw. Sterbegeld-Versicherungspolicen
    • evtl. Abonnements, Mitgliedschaften und Laufzeitverträge

    Eine Übersicht über die verschiedenen Bestattungsformen und unsere Leistungen finden Sie hier.

  • Meldung an das Nachlassgericht

    Existiert ein Testament des Verstorbenen, welches nicht bereits amtlich verwahrt wird, müssen Sie das Testament beim Amtsgericht des letzten Wohnorts des Verstorbenen abgeben. Dieses übernimmt die Aufgaben des Nachlassgerichts.

  • Verträge kündigen

    Als Ihre Bestatterin verschaffe ich mir gemeinsam mit Ihnen einen Überblick, welche Verträge, Daueraufträge und Abonnements gekündigt werden müssen. Entschließen Sie sich dazu, diesen Schritt selbst zu unternehmen ist es am einfachsten, die Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen des Verstorbenen durchzuschauen. Auch Daueraufträge sollten beachtet werden. Die meisten Kündigungsfristen können mit einer Sterbeurkunde umgangen werden. Sofern Reisen gebucht waren, sollten diese auch storniert werden. Wir empfehlen hierzu eine Liste anzufertigen und auch offensichtliche Dinge wie Verträge mit Energieversorgern nicht zu vergessen.

  • Haushalt auflösen

    Je nach Wohnsituation muss eine Wohnungsgesellschaft oder der Vermieter informiert werden. Im Todesfall greift eine verkürzte Kündigungsfrist (dritter Werktag nach dem Todesdatum zum Ablauf des übernächsten Monats). Ob Sie den Haushalt allein oder mit professioneller Unterstützung auflösen, ist Ihnen überlassen. Gern empfehlen wir Ihnen Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben und Ihnen unter die Arme greifen können und durch den Weiterverkauf von Beispielswiese Möbeln die Kosten reduzieren. Vergessen Sie nicht, dass bei Mietwohnungen auch eine Kaution gezahlt wurde!

  • Rentenversicherung und Finanzamt informieren

    Je nach Situation steht Ihnen Hinterbliebenenrente zu. Informieren Sie sich hierzu bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Wichtig: Auch das Finanzamt muss informiert und jedes Erbe binnen von drei Monaten gemeldet werden. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann dies als Ordnungswidrigkeit oder Steuerhinterziehung gewertet werden.

  • Digitaler Nachlass

    In heutigen Zeiten ist es möglich, über seinen digitalen Nachlass wie Profile in den sozialen Medien zu entscheiden. Auch Handyanbieter wie Apple bieten diese Option. So können Profile in Kondolenzbücher umgewandelt und Bilder aus Cloud-Diensten gesichert werden. Auch ist eine vollständige Löschung ohne Passwort möglich. Sollte dies der Fall sein, benötigen Sie meist einen Scan der Todesurkunde um die Anbieter zu informieren.

Ein würdevoller Abschied

Jedes Leben ist einzigartig und verdient einen würdevollen Abschied. Wir wissen, dass Sie vor einer unvorstellbaren Aufgabe stehen und sind gern für Sie da. Als Bestatterin in Hamburg und Umgebung biete ich Ihnen eine individuelle und pietätvolle Trauerbegleitung individuell nach Ihren Bedürfnissen.

Die obigen Punkte sollen Ihnen Anhaltspunkte geben. Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen - gern nehmen wir Ihnen die Last ab. Sie erreichen uns zu jeder Tages- und Nachtzeit unter 040 / 6000 3226.